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BA.436.761 - TD 2026.13 - Behälterservices für Rest- und Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung eines Behälterlagers



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Amtlicher Bekanntmachungstext

TD 2026.13 - Behälterservices für Rest- und Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung eines Behälterlagers

Vertragspartei und Dienstleister

Beschaffer   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Identifikationsnummer: 08231000-A8587-36
Internet-Adresse (URL): https://www.pforzheim.de
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://www.Vergabe24.de

    Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein

Verfahren

Zweck    
Rechtsgrundlage   Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung   Interne Kennung: TD 2026.13
Titel: Behälterservices für Rest- und Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung eines Behälterlagers
Beschreibung: Behälterservices für Rest- und Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung eines Behälterlagers
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Umfang der Auftragsvergabe    
Hauptklassifizierung (CPV-Code)    
    CPV-Code Hauptteil: 90000000-7
     
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll  
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland

Bedingungen für die Einreichung eines Angebots    
Grundlage für den Ausschluss   Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe  
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung:

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung:

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung:

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung:

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung:

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Insolvenz
Beschreibung:

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung:

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung:

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung:

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung:

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung:

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung:

Grenzübergreifende Rechtsvorschriften   Beschreibung: Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
Einzelheiten zum Verfahrenstyp    
Verfahrensart   Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen   Zusätzliche Informationen: - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 24.01.2025, 24.00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich

Beschaffungsinformationen (allgemein)

Vergabeverfahren    
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)    
Bedingungen der Auktion   Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren   Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
    Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots    
Quelle der Auswahlkriterien   Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien  
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Gem. Eigenerklärung zur Eignung -Komm DE (L) EigE- (wenn die erforderliche Präqualifizierung nicht vorliegt)

Versorgungssicherheit
Beschreibung: Aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers/Geschäftsführers. Darf bei Einreichung nicht älter als 9 Monate sein.

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Bescheinigung in Steuersachen). Darf bei Einreichung nicht älter als 9 Monate sein.

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Angabe über den Umsatz pro Jahr.Wertung:

Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis oder Eigenerklärung über Eintrag in die Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Darf bei Einreichung nicht älter als 9 Monate sein.

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister.

Weitere Bedingungen zur Qualifizierung   Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: -

Vorbehaltene Auftragsvergabe   Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein

Nebenangebote   Nebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen    
    Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja

Anforderungen für die Ausführung des Auftrags    
Reservierte Vertragsdurchführung   Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit den Technischen Diensten der Stadt Pforzheim
eRechnung   Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der Vergabe   Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein

Organisation, die Angebote entgegennimmt   oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung    
Fristen    
    Frist für den Eingang der Angebote: 21.07.2026 10:00 Uhr
Bindefrist   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote    
     
Einreichungsmethode   Elektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.vergabe24.de

Auftragsunterlagen   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19eca2a972b-74825b600463209
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU

Ad-hoc-Kommunikationskanal    
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt   oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung    
Fristen für Nachprüfungsverfahren   Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.

Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Identifikationsnummer: T:07219268730
Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +497219263985

Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt    
Schlichtungsstelle    

Beschaffungsinformationen (speziell)

Vergabeverfahren    
Beschreibung der Beschaffung   Beschreibung: Behälterservices für Rest- und Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung eines Behälterlagers
Umfang der Auftragsvergabe   Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der Auftragsvergabe   Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort    
Geschätzte Laufzeit  

Datum des Beginns: 01.01.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2030

Verlängerungen und Optionen    
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln   Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen    
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots    
Zuschlagskriterien  
Preis, Beschreibung: Der Zuschlag wird, über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet, auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Für die preisliche Angebotswertung werden berücksichtigt:

die gemäß dem Anhang Angebotsblätter (Seite 1: "Entgeltabfrage, Mengen und Gewichtungen zur Angebotswertung") ermittelbaren Entgelte pro Jahr auf der Grundlage
-
der angebotenen Entgelte pro Mengeneinheit (Spalte 3),
-
der dargestellten (Auswertungs-)mengen (Spalte 4),
-
der dargestellten Gewichtungen (Spalte 6),

die gemäß dem Anhang Angebotsblätter (Seite 2: "Angebotene Preisgleitklausel") angebotene Gewichtung der Preisgleitklausel und die unten genannte Indexentwicklung zum Zwecke der Auswertung der angebotenen Entgelte über die gesamte Vertragslaufzeit.
Der Bewertungszeitraum entspricht dem angegebenen Leistungszeitraum (01.01.2027 bis 31.12.2030).
Für die Angebotsauswertung wird für die der Preisgleitung unterzogenen Indizes eine Entwicklung wie folgt unterstellt:

Personal + 2,5 % p.a.

Dieselkraftstoff - 5,0 % p.a.

Technische Kosten (Lastkraftwagen) + 2,0 % p.a.

Maut + 10,0 % p.a.
Zum Zwecke des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte wird ein sogenannter Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2027 ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontierungszinssatz von 2,0 % p.a. angesetzt. (Diese Methode beruht auf dem Ansatz, dass bei einer Ausgabe in nominell gleicher Höhe ein späterer Anfall der Kosten für den Auftraggeber günstiger ist als ein früherer Anfall)., Gewichtung: 100,00

Elektronischer Katalog   Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge   Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein